Qualitätsmanagement für Apotheken
Das Thema Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen gewinnt immer mehr an Bedeutung, nicht nur allein durch das Inkrafttreten des Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG). Auch für Apotheken wird es immer wichtiger, ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nachweisen zu können.

Natürlich ist damit nicht gemeint Apotheken in ein steifes und unflexibles QM-System hineinzuzwängen. Auch Begriffe wie Rezepturen, Defekturen, Zytostatika, GMG und Arzneimittelrecht gehören integriert. Wir kennen Ihre Situation und beherrschen den Spagat zwischen erfolgreicher Unternehmensführung, des GMG und der Apothekenbetriebsordnung.

Freie Apothekenwahl für Krankenhäuser
Die Europäische Kommission hat Ende 2003 beschlossen, Deutschland formell zur Abschaffung der Auflage aufzufordern, nach der Krankenhäuser nur von örtlichen Apotheken beliefert werden dürfen. Eine derartige Vorschrift stellt nach Auffassung der Kommission eine Behinderung des freien Warenverkehrs in ungerechtfertigter Weise dar und verstößt somit gegen den EU-Vertrag. Für Apotheken bedeutet dies mehr Wettbewerb aber auch eine Chance neue Kunden zu gewinnen. Da Krankenhäuser, REHA-Einrichtungen und Arztpraxen gemäß der gesetzlichen Vorschriften nach SGB V, § 136 und 137 ein wirksames Qualitätsmanagement nachweisen müssen, gilt dies selbstverständlich ebenso für deren Lieferanten, dass heißt für Sie als Apotheken.

Hanno Kleist und Partner beraten Sie mit unseren fundierten Erfahrungen bei der Einführung eines Qualitätsmanagements und bereiten Sie auch auf die Zertifizierung nach der ISO 9001 vor.

Wünschen Sie eine konkrete Auskunft über den Aufwand und die Kosten für die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems? Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns Ihre Anfrage online.

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