Förderungsmöglichkeiten
für die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems


Seite drucken

Förderungsgegenstand
Externe Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Probleme der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen, auch bezüglich Einführung eines Qualitätsmanagement-
Systems.

Qualitätsmanagement & Zertifizierung
Die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) ist in der Regel nur als systemumfassende Umstruckturierungsmaßnahme förderungsfähig, Das heißt, dass die externe Beratungsleistung einen organisationsumfassenden Charakter haben sollte und sich nicht nur z.B. auf die Einführung eines QMS in der Herstellung und Entwicklung beschränkt.
Zertifizierungskosten sind in der Regel nicht förderungsfähig.

Antragsberechtigt
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freie Berufe und Existenzgründer.

Konditionen
Zuschuß zu den dem Antragsteller vom Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten (Honorar, Auslagen und Reisekosten, exklusive Umsatzsteuer).

Kostenerstattung / Zuschuß
Eine volle oder anteilige Erstattung der Kosten erfolgt immer nur nach Zahlung und nicht im Voraus!

Antragstellung
Der Zuschussantrag ist in der Regel nach Abschluss der Beratung und nach Zahlung der Beratungskosten zu stellen.

Förderungen einzelner Bundesländer, des Bundes oder der EG
Eine Übersicht über alle Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie hier:

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
E-Mail: info@bmwa.bund.de
Internet: http://db.bmwa.bund.de (Link zur Förderdatenbank)

Wünschen Sie eine konkrete Auskunft über den Aufwand und die Kosten für die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems? Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns Ihre Anfrage online.

[ Home | Zurück | © hk ms & ce ]