Seit einigen Monaten berichten die Medien wöchentlich über Datenmissbrauch in deutschen Unternehmen. Hierbei geht es um Missachtung der gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten, die im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgelegt sind. Während die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Bereich Arbeits- und Brandschutz durch regelmässige Begehungen durch Berufsgenossenschaft und Feuerwehr überprüft werden, so gibt es im Bereich Datenschutz keine externen und vorgeschriebenen Überprüfungen. Im § 9 BDSG wird ein Datenschutzaudit per weiterführendes Gesetz (BDSAuditG) in Aussicht gestellt, welches seit Jahren überfällig ist. Wir sind hier aktiv geworden und haben einen Auditstandard in Anlehnung an den bisherigen Referententwurf des BDSAuditG und an den Standard des Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein entwickelt. Wenn Sie mehr über die Planung und Durchführung eines Datenschutzaudits erfahren möchte, dann können Sie hier ein Angebot anfordern.
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