| REACH Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals
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REACH, das steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. Mit dieser neuen Gesetzgebung soll das Chemikalienrecht europaweit vereinheitlicht und vereinfacht werden. Gleichzeitig soll aber auch der Wissensstand über die Gefahren und Risiken erhöht werden, die von Chemikalien ausgehen können. Die REACH-Verordnung wurde am 30.12.2006 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist seit dem 01.06.2007 in Kraft getreten.
Hanno Kleist und Team beraten Sie mit unseren fundierten Branchenerfahrungen bei der Umsetzung der neuen Chemikalienverordnung REACH bzgl.
Zeitplan der Vorbereitung und Stoff-Registrierung
Registrierungsanforderungen
Ausnahmeregelungen für Chemikalien
Bestandsaufnahme des Stoffinventars
Pflichten der "nachgeschalteten Anwender".
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Änderung der Rechtsvorgaben für Neustoffanmeldungen ab 1. Juni 2008
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Neue Stoffe müssen bei den Anmeldestellen gemeldet werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden dürfen. Stoffe, die bis zum 31. Mai 2008 angemeldet werden, durchlaufen noch das alte Anmeldeverfahren. Die Chemikalienagentur in Helsinki, die ab dem 1. Juni 2008 zuständig ist, weist den angemeldeten Stoffen bis zum 1. Dezember 2008 eine Registrierungsnummer zu.
Voraussetzung ist, dass gemäß Richtlinie 2006/121/EWG bis zum 1. Juni 2008 die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften (Chemikaliengesetz) angepasst werden: REACH-Anpassungsgesetz (20.05.2008)
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